Wohlverhaltensperiode

 

 

Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit dem Ende des normalen Insolvenzverfahrens. Der 6-Jahres Zeitraum, in welchem der Schuldner seine pfändbares Einkommen abtreten muss, beginnt jedoch schon mit dem Tag der Insolvenzeröffnung, so dass die eigentliche Wohlverhaltensperiode immer kürzer ist. In der Wohlverhaltensperiode hat der Schuldner verschiedene Obliegenheiten zu erfüllen. Verstößt er gegen diese Obliegenheiten, so kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden.

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