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Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte Vermögen des Insolvenzschuldners, welches dem Insolvenzbeschlag unterliegt. Hierzu gehören insbesondere Gegenstände, Forderungen, Rechte aus Wertpapieren und ähnliches. Auch das Neuvermögen, welches der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erwirbt, gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse.
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